Arbeitslosengeld II (Alg2) stellt eine Zusammenlegung der früher getrennt gezahlten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe dar und wird offiziell als Grundsicherung für Arbeitsuchende bezeichnet, umgangssprachlich ist es auch als Hartz IV bekannt. ALG II erhalten nur erwerbsfähige Hilfebedürftige, d. h. Arbeitslose, die keinen Anspruch (mehr) auf das Arbeitslosengeld I haben oder Menschen, deren Einkommen und evtl. Vermögen nicht zum Leben reicht (sogenannte Aufstocker). Man ist erwerbsfähig, wenn man, dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stehen kann. Das Arbeitslosengeld II besteht aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Weiterhin gibt es Leistungen, mit denen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtert werden soll, wie z. B. die Förderung einer Weiterbildung. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, jedes Einkommen oder sonstige Vermögenswerte der Agentur für Arbeit/Job Center wie auch sonst jegliche Änderung in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Mitteilungspflicht kann zu erheblichen Sanktionen führen.
Im Zusammenhang mit dem Bezug oder der Bewilligung von Arbeitslosengeld II ergeben sich zahlreiche rechtliche Probleme. Fragen dazu beantworten Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 19.11.2010
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Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Frage: Ein Freund der Familie möchte meinen Zwillingen (2 Jahre alt) ein Grundstück übertragen und bis zu seinem Tode Verwalter dieses Grunstückes bleiben.Ich bekomme alg 2. Kann sich diese... Antwort: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II) erhält nach § 7 SGB II, wer das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wer erwerbsfähi ...⇒ zum vollständigen Fall