Im Gegensatz zu ALG 2 (umgangssprachlich Hartz 4) ist Arbeitslosengeld 1 keine Sozialleistung der staatlichen Fürsorge, sondern eine (Sozial-)Versicherungsleistung. Arbeitslosengeld 1 wird gezahlt, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird und auch nur zeitlich begrenzt. In der Regel wird die Leistung für die Dauer eines Jahres erbracht, bei älteren Arbeitnehmern auch länger. Da kann ein gleitender Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Rente unter Umständen sinnvoll sein. Die Regeln zum Arbeitslosengeld 1 finden sich im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Das SGB 3 enthält neben den Regeln über die Auszahlung auch solche über Gründungszuschüsse, Umschulungen und Fortbildungen, die einen Wiedereinstieg des Arbeitslosen in Arbeit ermöglichen sollen. ALG 1 kann unter Umständen auch an Selbständige gezahlt werden, wenn diese freiwillig in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.06.2011
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