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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Wohngeldgesetz

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohngeldgesetz

Zum 01. Januar 2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Hiermit sind die unterschiedlichen Baualtersklassen bei der Berechnung des Wohngeldes weggefallen. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Haushaltseinkommens und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§ 19 WoGG). Angaben hierzu müssen im Wohngeldantrag auch zwingend gemacht werden. Das Wohngeldgesetz enthält Tabellen für die verschiedenen Haushaltsgrößen. Entscheidend für die Ermittlung der Wohngeldhöhe ist weiter die vertraglich vereinbarte Miete einschließlich der kalten Nebenkosten. Nicht berücksichtigt werden Heiz- und Warmwasserkosten (dafür Heizkostenzuschlag), Untermietzuschläge oder Aufpreise für überlassene Möbel. Die Miete wird aber nur insoweit tatsächlich berücksichtigt, als sie nicht die gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge überschreitet. Diese richten sich nach den Mietstufen der Gemeinde und der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Fragen zum Wohngeldgesetz, zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld kann Ihnen ein im Sozialrecht erfahrener Anwalt i.d.R. innerhalb weniger Minuten am Telefon beantworten.
Stand: 26.10.2011

   
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