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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohngeld Studenten

Wohngeld bezeichnet die finanzielle Unterstützung von Bürgern, die aufgrund zu geringen eigenen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums erhalten können. Studenten erhalten allerdings nur in Ausnahmefällen Wohngeld. Geregelt ist dies in § 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz, welcher lautet:

Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen oder im Fall eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach förderungsberechtigte Familienmitglieder der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.

Kurz gesagt, wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, bekommt kein Wohngeld, unabhängig davon, ob BAföG beantragt wurde oder nicht, oder wenn BAföG nicht gezahlt wird, weil z.B. das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

Möglich ist die Wohngeldzahlung also nur dann, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten ist, Altersgrenzen überschritten sind oder bei Fachrichtungswechseln ohne wichtigen Grund. Eine weitere Ausnahme bilden Studentenpaare mit gemeinsamen Kindern. Wohngeld kann hier bewilligt werden, weil ein Mitglied des Haushalts, nämlich das Kind, keinen Anspruch auf Bafög dem Grunde nach hat.

Ob Sie als Student Anspruch auf Wohngeld haben, teilen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit!
Stand: 18.11.2011

   
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