Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohngeld
Nach § 3 WoGG (Wohngeldgesetz) können Mieter einen Mitzuschuss bzw. Eigentümer einer Immobilie einen Lastenzuschuss erhalten. Der Anspruch ist von drei Faktoren abhängig:
1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder; 2. Höhe des Gesamteinkommens aller berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder, 3.Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern)
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Stand: 08.06.2011
Auch Bezieher von Wohngeld müssen Zweitwohnungssteuer zahlen Nürnberg (D-AH) - Was der Staat dem Bürger in die linke Tasche steckt, nimmt er ihm oft gleich wieder aus der rechten. Beispiel Zweitwohnungssteuer: Diese kommunale Abgabe müssen auch die Bezieher von Wohngeld entrichten, ...weiter lesen
Kein Wohngeld im Wohnwagen Nürnberg (D-AH) - Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10).
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