Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Versicherung bei Minijobs
Zur Förderung des Arbeitsmarkts in Deutschland hat der Gesetzgeber sog. "Minijobs" eingeführt, mit denen durch pauschale Zahlung von deutlich verminderten Sozialversicherungsbeiträgen die Bereitschaft gestärkt werden soll, Arbeitnehmer einzustellen.
Der Arbeitnehmer zahlt bei Minijobs keine, der Arbeitgeber deutlich reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings gelten diese Vergünstigungen nur bis zu einem Bruttoeinkommen von 650 Euro. Durch die Einführung der Minijobs sollte auch die Schwarzarbeit eingedämmt werden.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 15.07.2011