Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verletztenrente
Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Verletztenrente, wenn durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 v.H. eingetreten ist, die länger als 26 Wochen andauert. Bei einer MdE von weniger als 20 v.H. wird Rente nur dann gezahlt, wenn sich zusammen mit Minderungen aus anderen Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Entschädigungsfällen nach bestimmten Gesetzen (z.B. Beamtengesetz, Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz) insgesamt eine MdE von mindestens 20 v.H. ergibt. Für Schwerverletzte (MdE 50 v.H. oder darüber) wird zur Verletztenrente eine Zulage in Höhe von 10 v.H. gewährt, wenn wegen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann sowie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Knappschaftsversicherung bezogen wird.
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Untersuchung zur Musterung Nürnberg (D-AH) - Stellen die Musterungsärzte bei der Wehrpflichtuntersuchung eine zu behandelnde Krankheit fest, müssen sie den Wehrpflichtigen darauf ausdrücklich hinweisen. Ansonsten liegt eine sogenannte Wehrdienstbeschädigung vor, für die der Betroffene eine Verletztenrente verlangen kann. Das hat im Fall einer dem ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Stellen die Musterungsärzte bei der Wehrpflichtuntersuchung eine zu behandelnde Krankheit fest, müssen sie den Wehrpflichtigen darauf ausdrücklich hinweisen. Ansonsten liegt eine sogenannte Wehrdienstbeschädigung vor, für die der Betroffene eine Verletztenrente verlangen kann. Das hat im Fall einer dem Wehrpflichtigen zunächst verschwiegenen Niereninsuffizienz das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 9/9a VS 2/05 R).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fanden sich im Urin eines zum Wehrdienst Gemusterten Eiweiß und Blut. Aber erst drei Monate danach teilte das Berliner Kreiswehrersatzamt dem jungen Mann mit, dass die Musterung gesundheitliche Gesichtspunkte ergeben hätte, die eine ärtzliche Behandlung erforderlich machen würden, und stufte ihn als vorübergehend nicht wehrdienstfähig ein. Der von ihm daraufhin aufgesuchte Urologe stellte eine Unterfunktion der Nieren fest, der nur noch mit der regelmäßigen Dialyse und schließlich einer Nierentransplantation begegnet werden konnte. Hätte die Behandlung im renommierten Virchow-Klinikum eher eingesetzt, wäre die Krankheit wahrscheinlich günstiger verlaufen. Da er von den Musterungsärzten pflichtwidrig nicht rechtzeitig über seinen Zustand aufgeklärt wurde, verlangte der Mann jetzt eine entsprechende Verletztenrente.
Und die steht ihm auch zu, entschieden die Bundesozialrichter. Eine Wehrdienstbeschädigung wird durch eine gesundheitsschädigende Wehrdienstverrichtung herbeigeführt. Als Wehrdienst zählt dabei auch das Erscheinen zur Feststellung der Wehrtauglichkeit. Und es obliege den mit der Musterung befassten Ärzten, die Wehrpflichtigen auf alle behandlungsbedürftige Befunde hinzuweisen. Eine derartige Unterrichtung sei nämlich in den Bestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung ausdrücklich vorgesehen.
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