Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema unvermittelbar
Besteht nach Ansicht der Arbeitsagentur bzw. der Jobcenter keine Aussicht, jemanden in Arbeit zu bringen, dann gilt er als unvermittelbar. Dieses kann sich auf eine bestimmte Tätigkeit oder auf Tätigkeit generell beziehen. Um überhaupt vermittelbar zu sein, muss man zunächst gesundheitlich in der Lage sein, 3 oder mehr Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Daneben ist auch unvermittelbar, wer aufgrund seiner Ausbildung und persönlichen Fähigkeiten den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht entspricht. Hier wird die Vermittelbarkeit zunächst durch Weiterbildung oder ähnliche Maßnahmen hergestellt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 26.04.2011