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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Umschulung

Eine Umschulung ist Aus- oder Weiterbildung für eine Tätigkeit in einem anderen als dem bisher augeübten Beruf bzw. der bisher ausgeübten Tätigkeit. Umschulungen bedeuten nicht den Beginn einer erneuten Lehre, sondern finden in wesentlich kürzerer Zeit im Wege der Erwachsenenbildung, meistens gefördert durch die Arbeitsagentur, aber auch durch z. B. Versicherungen wie die Rentenversicherung im Laufe eines Jahres mittels Unterricht und Praktika statt. Die kürzere Dauer ist vor allem deswegen möglich, weil die Kenntnisse aus der bisher ausgeübten Tätigkeit weiter angewendet werden können und keine vollkommen neue Vermittlung dieser Kenntnisse nötig ist.Geförderte Umschulungsmaßnahmen richten sich in der Regel nach den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Die Gründe für eine Umschulung können vielfältig sein. Häufig liegen diese z. B. in einer Krankheit begründet, die die Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich macht. Auch die fehlende Nachfrage nach dem eigenen erlernten Beruf kann bei längerer Arbeitslosigkeit zur Bewilligung einer Umschulung führen. Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 13.09.2011
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