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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht sind die Bereiche der Sozialversicherung geregelt. Dazu gehören die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In den meisten Angestelltenverhältnissen, den sogenannten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen müssen Sozialversicherungsbeiträge, auch Sozialabgaben oder Lohnnebenkosten genannt, erbracht werden. Diese werden in etwa zu gleichen Teilen von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gezahlt. Auch die Arbeitnehmeranteile werden direkt vom Bruttogehalt einbehalten und vom Arbeitgeber an die Träger der Sozialversicherung abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält nur das reine Nettogehalt ausgezahlt, von dem die Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen sind. Bei den Sozialabgaben handelt es sich um Pflichtbeiträge, sofern die Voraussetzungen für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Die Vorschriften zum gesamten Sozialversicherungsrecht sind komplex und für den Laien schwer zu durchschauen. Erläuterungen dazu geben Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail. Bitte halten sie eventuell vorhandene Unterlagen zu dem Telefongespräch bereit.
Stand: 22.06.2009

   
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