In dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind die Leistungen der Sozialhilfe geregelt. Diese ist in verschiedene Leistungen unterteilt, die je nach der Lebenslage des Betroffenen in Betracht kommen. Im Einzelnen sind es die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen. Im SGB XII sind weiterhin die Voraussetzungen der einzelnen Leistungen und Bestimmungen zu einer Anrechnung von Einkommen und Vermögen enthalten.
Das Gefüge der verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe ist komplex und für die Betroffenen häufig nicht leicht nachvollziehbar. Genauere Informationen geben Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail. Stand: 22.06.2009
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema SGB XII
Minderung der Grundsicherung wegen des Bezugs von Kindergeld Frage: Ein seelisch behinderter Erwachsener bezieht Grundsicherung nach SGB XII. Er lebt im Haushalt seiner Mutter und seines Stiefvaters. Die Mutter ist nicht berufstätig. Sie bezog Kindergeld.Ab 12.201... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,ich kann Ihnen nur dringend raten Rechtsmittel und ggfs. Klage gegen die Entscheidung der Gemeinde einzulegen. Die Entscheidung der Gemeinde ist rechtswidrig.Es ist verfehlt in sozialrechtliche ...⇒ zum vollständigen Fall