SGB ist die Abkürzung für Sozialgesetzbuch. Im Sozialgesetzbuch finden sich die meisten das Sozialrecht betreffenden gesetzlichen Regelungen, allerdings finden sich auch in anderen gesetzlichen Regelungen sozialrechtliche Vorschriften, so z.B. im Wohngeldgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das SGB ist in insgesamt zwölf verschiedene Bücher aufgeteilt, welche sich mit unterschiedlichen sozialrechtlichen Themen befassen.
So sind die Vorschriften zum Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe in den SGB II und SGB XII geregelt. Die Verfahrensvorschriften finden sich in SGB X. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist in SGB V geregelt.
Die Regelungen aus dem SGB sind für juristische Laien zum Teil sehr schwer zu verstehen, da sie sehr ausführlich und Teil auch sehr bürokratisch formuliert sind. Bei Fragen zum Sozialrecht empfiehlt es sich daher immer, einen im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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Nur Billig-Haustür von der Sozialhilfe Nürnberg (D-AH) - Wer von staatlicher Sozialstütze lebt, hat offenbar weniger private Reichtümer zu verwahren und benötigt zum Schutz seiner Wohnstatt keine ausgesprochen teure Eingangstür. Diesen Eindruck lässt zumindest die aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 423/09 B ER) aufkommen, ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Wer von staatlicher Sozialstütze lebt, hat offenbar weniger private Reichtümer zu verwahren und benötigt zum Schutz seiner Wohnstatt keine ausgesprochen teure Eingangstür. Diesen Eindruck lässt zumindest die aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 423/09 B ER) aufkommen, dessen Richter einem Hartz-IV-Empfänger jetzt die billigste Tür vom örtlichen Baumarkt für das von ihm bewohnte Eigenheim vorschrieben.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte der Mann die nicht mehr reparierbare Eingangstür seines Hauses auszuwechseln. Dafür genehmigte ihm das Job-Center allerdings nur das preiswerteste Kunststoff-Exemplar vom örtlichen Baumarkt. Schließlich würden auch andere kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften zu einer solchen einfachen Haustür greifen.
Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an. Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat zwar Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses - Voraussetzung ist jedoch, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind den Hallenser Richterspruch. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei für die Haustür ein Maximalbetrag von 750 Euro ausreichend, wie er für die billigste Variante ohne jeden weiteren Schnickschnack zu Buche schlägt.
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