Ein Rentner ist eine nicht mehr überwiegend erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet. Hierbei liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter der Altersrente momentan bei 65 Jahren. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.
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