Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung mit den Bereichen der Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung nach dem SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch). Die Altershilfe für Landwirte und die Künstlersozialversicherung sind ebenfalls als Rentenversicherung zu verstehen. Es gibt auch verschiedene Gruppen von Selbständigen, die der Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig angesehen hat. Diese unterliegen ebenfalls der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu gehören u.a. Hebammen und Entbindungspfleger, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende und Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind (§ 2 SGB VI). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag für Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Pflichtversicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen (§ 4 II SGB VI). Schließlich kommt eine freiwillige Versicherung für Personen in Betracht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben (§ 7 SGB VI).
Ob in Ihrem Fall eine Versicherungspflicht besteht, können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mitteilen. Stand: 29.06.2009
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