Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Rentenversicherung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Rentenversicherung
(Sozialrecht)
0900-1 875 008-197
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sozialrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung mit den Bereichen der Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung und Knappschaftsversicherung nach dem SGB VI (Sechstes Sozialgesetzbuch).
Die Altershilfe für Landwirte und die Künstlersozialversicherung sind ebenfalls als Rentenversicherung zu verstehen.
Es gibt auch verschiedene Gruppen von Selbständigen, die der Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig angesehen hat. Diese unterliegen ebenfalls der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hierzu gehören u.a. Hebammen und Entbindungspfleger, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende und Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind (§ 2 SGB VI).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag für Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Pflichtversicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen (§ 4 II SGB VI).
Schließlich kommt eine freiwillige Versicherung für Personen in Betracht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben (§ 7 SGB VI).

Ob in Ihrem Fall eine Versicherungspflicht besteht, können Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mitteilen.
Stand: 29.06.2009
Durchwahl zum Thema Rentenversicherung (Sozialrecht)0900-1 875 008-197
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Anwaltshotline Hartz ALG II Sozialrecht - Hartz IV Nachbarrecht 
Versicherung Lebensjahr Rechtsanwälte SGB Antrag 
einfacher Sozialregelsatz Versicherungspflicht Sozialrecht 
Verpflegungsabzug Sozialversicherung Pflichtversicherung 
Zum Thema Rentenversicherung passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung

Frage: Meine Frau war vom 16. Juni bis 31. Oktober krank geschrieben. Sie arbeitet als Angestellte im öffentl. Dienst seit 10 Jahren. Vom 1. August bis 31. Oktober hat sie Geld von der Deutschen Rentenversicherun...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einem etwaigen Anspruch Ihrer Frau auf Lohnausgleich bis zur Höhe des tatsächlichen Nettogehaltes Stellung: Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der hierbei in Frage kommend ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: Meine Frau war vom 16. Juni bis 31. Oktober krank geschrieben. Sie arbeitet als Angestellte im öffentl. Dienst seit 10 Jahren. Vom 1. August bis 31. Oktober hat sie Geld von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Hat sie nach den gültigen Verträgen Anspruch auf Lohnausgleich bis zur Höhe ihres tatsächlichen Nettogehaltes? Strittig sind ca. 830 €.

Antwort: Sehr geehrte Mandantin,

gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einem etwaigen Anspruch Ihrer Frau auf Lohnausgleich bis zur Höhe des tatsächlichen Nettogehaltes Stellung:

Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der hierbei in Frage kommende Krankengeldzuschuss für Zeiträume gezahlt wird, für die Ihrer Frau Krankengeld aus der Deutschen Rentenversicherung zusteht.

Die Zahlung des Krankengeldzuschusses ist dabei, wie schon der Name besagt, streng an die Zahlung von Krankengeld gekoppelt.

Da aber Ihre Frau, wie Sie mitteilen, vom 1. August bis 31. Oktober Geld von der Deutschen Renten Versicherung erhalten hat, kann Sie vom Arbeitgeber grds. auch Lohnausgleich im Wege der Aufstockung bis zur Höhe ihres tatsächlichen Nettogehaltes verlangen.


Rechtsanwältin Andrea Fey

Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwältin
Tanja Leopold
Rechtsanwalt
Ralf Steinmeier
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Rechtsanwältin
Cathrin Meyer-Hennecke
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum