Als Rente wird im Versicherungswesen eine Leistung aus einer privaten Rentenversicherung oder einer Invaliditätsversicherung bezeichnet. Renten sind auch Leistungen aus einer gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. In Deutschland wird die Gesetzliche Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet. Bezüge aus einer Betrieblichen Altersversorgung werden Betriebsrente genannt. Im Bereich der Wirtschaft kann unter Rente z. B. auch der Ertrag aus angelegtem Kapital gemeint sein oder schlicht eine regelmäßige Zahlung.
Mit welcher Rente Sie rechnen können oder ab wann Sie einen Anspruch darauf haben, können Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Zum Thema Rente passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung
Frage: Ich bin jetzt seit 29 Jahren bei der Firma. Ich bin seit 15.04.09 ununterbrochen krank geschrieben. Ich hatte die Rente eingereicht nach 1/2 Jahr kam die Absage. Ich ging vor das Sozialgericht und hab... Antwort: Sehr geehrter Mandant,
Leider besteht bei der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nur, wenn durch den Arbeitgeber eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, also i ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: Ich bin jetzt seit 29 Jahren bei der Firma. Ich bin seit 15.04.09 ununterbrochen krank geschrieben. Ich hatte die Rente eingereicht nach 1/2 Jahr kam die Absage. Ich ging vor das Sozialgericht und habe die Rente auf Zeit für 3 Jahre erhalten. Jetzt meine Frage muß mir mein Chef Abfindung bezahlen?
Antwort: Sehr geehrter Mandant,
Leider besteht bei der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nur, wenn durch den Arbeitgeber eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, also im Ergebnis ein rechtlich nicht zulässiges Verhalten des Arbeitsgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Eintritt des Arbeitnehmers in eine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente ist vom Arbeitgeber nicht zu vertreten und beendet das Arbeitsverhältnis in rechtlich ordnungsgemäßer Weise.
Rechtsanwalt Wolfgang Philipp
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