Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Regelsätze
Sowohl bei der Grundsicherung im Alter als auch beim ALG II werden die Leistungen nach sogenannten Regelsätzen bemessen. Diese umfassen ein Spektrum an Ausgaben, die normalerweise für den Lebensunterhalt monatlich anfallen, z. B. Nahrung, Kleidung, Zeitung, Körperpflegeutensilien, Putzmittel und ähnliches. Der Regelsatz eines Alleinstehenden wird als Eckregelsatz bezeichnet. Die übrigen Regelsätze sind Prozentsätze dieses Eckregelsatzes. Das SGB II spricht statt Regelsatz auch von der Regelleistung, gemeint ist damit jedoch nichts anderes.
Bis 31.12.2010 galt die Regelsatzverordnung, der man genau entnehmen konnte, wie die monatliche Regelleistung auf einzelne Ausgaben zu verteilen ist. Seit 2011 gilt hier das Regelbedarfsermittlungsgesetz, welchem man ebenfalls entnehmen kann, welche monatlichen Ausgaben mit welchem Anteil im Regelsatz enthalten sind.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2011