Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechte eines Betreuer
Das Betreuungsrecht kennt im Grundsatz zwei Arten von Betreuern, nämlich die in § 1897 BGB aufgelisteten natürlichen Personen und die in § 1901 BGB beschriebenen juristischen Personen, also Betreuungsvereine oder Behörden. Der vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Betreuer übernimmt mit der Zustimmung zur Betreuung eine große Verpflichtung gegenüber dem Betreuten. Darüber hinaus wird eine Betreuung regelmäßig durch das Vormundschaftsgericht überprüft.
Bei Verletzung seiner Betreuerpflichten drohen dem Betreuer unter Umständen erhebliche Schadensersatzforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen. Wer eine Betreuung übernimmt sollte sich daher ausreichend bewusst sein, welche Rechte und Pflichten er aufgrund des Betreuungsverhältnisses hat. Diese Kenntnis macht auch das Verhältnis zwischen dem Betreuer und der betreuten Person einfacher. Da die Rechte und Pflichten eines Betreuers gesetzlich nicht klar geregelt sind sondern sich auf verschiedene Rechtsvorschriften begründen, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch einen im Betreuungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen bereits am Telefon ihre Fragen zum Betreuungsrecht und zu den Rechten eines Betreuers beantworten.
Stand: 18.03.2011