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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegschaft

Die Pflegschaft ist ein Instrument im deutschen Rechtssystem, das geschaffen wurde, um bei einem konkreten Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, bzw. ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.
Allen Pflegschaften gemein ist der Fürsorgecharakter des Rechtsinstituts, welches dafür sorgen soll, dass die Rechte des Betroffenen durch einen Pfleger wahrgenommen werden. Ein gerichtlich bestellter Pfleger ist in dem Bereich, für den er bestellt wurde - seinem Aufgabenkreis - der gesetzliche Vertreter des Betroffenen.
Die Pflegschaft ist grundsätzlich im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 1909 ff und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 24.09.2010

   
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