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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Pflegeversicherung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegeversicherung

Diese Versicherung wurde 1994 beschlossen. Jeder Bundesbürger ist Mitglied einer Pflegeversicherung, sei es dass er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Bei Antrag stellt der Medizinische Dienst der Kassen die Pflegebedürftigkeit und deren Grad fest. Je nach Grad gibt es drei Pflegestufen mit unterschiedlichen Sachleistungen für professionelle Pflegedienste oder Geldleistungen, wenn die Pflege von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden erbracht wird. Die Geldleistungen sind erheblich geringer als die Sachleistungen (Zahlungen) für Pflegedienste. Die Voraussetzung für diese vom Arbeitnehmer finanzierten Leistungen sind im SGB XI geregelt. Typische Probleme sind Fragen bzgl. der Pflegestufe Betroffener und der damit verbundenen Höhe des Pflegegeldes, sowie Probleme bei der Beantragung.

Die meisten Fragen können aber in einem kurzen Telefonat mit unseren Anwälten geklärt werden. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide bereit.
Stand: 10.02.2011

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Pflegeversicherung

Unterbringung für Angehörige im Pflegeheim muss selber getragen werden - Vermögen dennoch frei verfügbar?
Frage: Meine Mutter ist an Demenz erkrankt und muss vermutlich bald in ein Pflegeheim. Aufgrund ihrer Vermögenslage werden meine Eltern zu den Geldern aus der Pflegeversicherung selber noch etwas zuzahle...
Antwort: Sehr geehrter Mandant,ihre Frage bezieht sich auf die Voraussetzungen, unter denen Kinder für Ihre Eltern Unterhalt leisten müssen. Der Anspruch folgt von der Struktur her im Gegensatz zu de ...⇒ zum vollständigen Fall

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