Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegeversicherung
Diese Versicherung wurde 1994 beschlossen. Jeder Bundesbürger ist Mitglied einer Pflegeversicherung, sei es dass er gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Bei Antrag stellt der Medizinische Dienst der Kassen die Pflegebedürftigkeit und deren Grad fest. Je nach Grad gibt es drei Pflegestufen mit unterschiedlichen Sachleistungen für professionelle Pflegedienste oder Geldleistungen, wenn die Pflege von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden erbracht wird. Die Geldleistungen sind erheblich geringer als die Sachleistungen (Zahlungen) für Pflegedienste. Die Voraussetzung für diese vom Arbeitnehmer finanzierten Leistungen sind im SGB XI geregelt. Typische Probleme sind Fragen bzgl. der Pflegestufe Betroffener und der damit verbundenen Höhe des Pflegegeldes, sowie Probleme bei der Beantragung.
Die meisten Fragen können aber in einem kurzen Telefonat mit unseren Anwälten geklärt werden. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide bereit.
Stand: 10.02.2011
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