Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegesatz
Als Pflegesatz bezeichnet man die Preise, die von den Patienten der Krankenhäuser sowie den Bewohnern von Kur- und Pflegeeinrichtungen gezahlt werden müssen. Die Pflegesätze werden zwischen den Trägern der Kranken- und Pflegeinrichtungen und den jeweiligen Kostenträgern (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe) ausgehandelt und sind auch für den privat zahlenden Bewohner verbindlich.
Viele Fragen zum Thema Pflegesatz lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit.
Stand: 09.11.2010