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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegekassen

Die Pflegekassen sind die Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind bei den Krankenkassen errichtet worden. Diese bekommen von den Pflegekassen den Kostenaufwand erstattet. Dies gilt insbesondere auch für den medizinischen Dienst der Krankenkassen, welcher u.a. auch die Pflegegutachten erstellt. Je nach Pflegestufe werden von den Pflegekassen unterschiedliche Geldleistungen gezahlt. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, wer die Pflegeleistungen erbringt: Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird. Sachleistungen werden bezahlt, wenn die Pflege durch berufsmäßige Pflegekräfte zu Hause durchgeführt wird, etwa durch einen Pflegedienst. Stationäre Pflege wird für entsprechende stationäre Heimpflege bezahlt.
Fragen zur Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen sowie zu den einzelnen Leistungen der Pflegekassen kann Ihnen ein im Sozialrecht tätiger Anwalt i.d.R. innerhalb weniger Minuten beantworten. Bei Bedarf können auch Tipps zur Beantragung der einzelnen Leistungen gegeben werden. Bitte halten Sie zum Telefonat evtl. vorhandene Unterlagen bereit.
Stand: 26.04.2011
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