Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegegutachten
Das Pflegegutachten wird im Auftrag der Pflegekasse vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) angefertigt, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen. Das geschieht bei einem Hausbesuch eines Gutachters. Der Gutachter stellt den Zeitbedarf für die persönliche Pflege (Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie für die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten anhand von Richtlinien fest. In diesen Richtlinien ist z. B. festgelegt, dass eine Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten dauert.
Ob in Ihrem Fall ein Pflegegutachten notwendig ist, teilen Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail mit.
Stand: 19.11.2010