Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegegeld
Durch die Pflegeversicherung wurde 1995 ein Gesetz geschaffen, dass allen Versicherten die pflegebedürftig sind, die Möglichkeit gibt, Leistungen für stationäre oder häusliche Pflege zu beantragen. Der Antrag hierfür ist bei der Krankenkasse zu stellen, dort sind die entsprechenden Antragsformulare erhältlich. Die Höhe des Pflegegeldes ist von der Pflegestufe abhängig, die durch den medizinischen Dienst in einem Gutachten ermittelt wird. In der Regel ist dies mit einem Ortstermin verbunden, bei dem sich die Anwesenheit der Pflegeperson empfiehlt. Gegen die Bescheide der Pflegekasse gibt es das Rechtsmittel des Widerspruches und anschließend gegebenenfalls der Klage zum Sozialgericht.
Die meisten Fragen können aber in einem kurzen Telefonat mit unseren Anwälten geklärt werden. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Bescheide bereit.
Stand: 13.01.2011
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