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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Pflegedienste

Pflegedienste nehmen eine wichtige Funktion bei der medizinischen und/oder pflegerischen Betreuung älterer Menschen, aber auch jüngerer Menschen wahr, die aufgrund einer Erkrankung regelmäßig versorgt werden müssen. Oft ist es nicht erforderlich, solche Menschen in ein Pflegeheim zu bringen. Die Versorgung kann ebenso gut oder noch besser im gewohnten heimischen Umfeld geleistet werden. Hier liegt der Aufgabenbereich der so genannten ambulanten Pflegedienste.

Ziel des Pflegedienstes ist eine umfassende Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Pflegedienste werden von Wohlfahrtsverbänden, z.B. der Caritas, von Kommunen und sehr häufig auch von privaten Anbietern angeboten. Die Auswahl des ?passenden? Pflegedienstes ist daher nicht einfach. Hilfestellung bei der Auswahl eines Pflegedienstes können Internetportale bieten, die sich auf die Bewertung der Qualität eines Pflegedienstes spezialisiert haben. Auch die Verbraucherzentralen können hierbei helfen. Wichtigstes Kriterium für die Entscheidung ist in jedem Fall, daß der Pflegedienst die in ihn gesetzten Erwartungen überhaupt erfüllen kann, also zunächst einmal die personellen Voraussetzungen ?stimmen?.

Die Leistungen der Pflegedienstes kosten natürlich Geld, unabhängig davon, welcher Anbieter in Anspruch genommen wird. Finanzielle Unterstützung kann die Pflegekasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung bieten. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei nach so genannten Pflegestufen gestaffelt, nämlich den Pflegestufen I, II und III mit unterschiedlich hohen monatlichen Geldbeträgen bis zu 1.470 €. Noch höhere Leistungen können bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf auf Antrag bewilligt werden.

Weiter Informationen hierzu erhalten Sie von unseren erfahrenen Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline.


Stand: 24.02.2012

   
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