Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietkostenübernahme
Neben den Regelleistungen zur Grundsicherung nach den Vorschriften des SGB II (Hartz IV) besteht für den Leistungsempfänger solcher Regelleistungen auch ein Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten fü angemessenen Wohnraum.
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Stand: 05.01.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Mietkostenübernahme
Sozialrecht - Welche Beträge für eine Mietwohnung bewegen sich im Rahmen der Grundsicherung? Frage: Sozialrecht-Grundsicherung:Als Rentnerin (70 Jahre) bekomme ich eine Rente v. 389,85das Sozialamt zahlt eine Grundsicherung 277,00als Miete zahle ich 287,- + 63,- NK inkl. Strom = - 350,00Das ist der ortsüblich... Antwort: Leider kenne ich nicht alle Daten aus Ihrem Grundsicherungsbescheid, aber die Höhe der Ihnen bewilligten Grundsicherung scheint jedenfalls nach richtig zu sein. Es ist natürlich möglich ...⇒ zum vollständigen Fall