Eine Kur ist eine medizinische Leistung, die unter gewissen Voraussetzungen von den Krankenkassen zu zahlen ist. Dies insbesondere dann, wenn die Kur als medizinisch notwendige Rehabilitationstherapie nach einer Krankheit oder einem Unfall festgestellt wurde.
Daneben gibt es die sog. Mutter- (bzw. Vater-) Kind-Kuren. Die Besonderheit bei diesen Kuren besteht darin, dass auch das Kind am Kuraufenthalt teilnimmt. Handelt es sich um einen medizinisch notwendigen und deshalb ärztlich verschriebenen Kuraufenthalt, ist der Patient in dieser Zeit arbeitsrechtlich Krankgeschrieben und hat Ansprüche nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
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Stand: 18.03.2011
Keine Kur wegen Übergewichts Nürnberg (D-AH) - Gewogen und für zu leicht befunden: Allein von einem Übergewicht herrührende Beschwerden begründen keine von der Rentenversicherung zu bezahlende Kur. Das hat jetzt das Sozialgericht Dresden (Az. S 33 R ...weiter lesen