Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankenversicherungsrecht
Die Krankenversicherung sichert das Risiko von Krankheit, Unfall oder andere im Gesetz oder Vertrag genannte Ereignisse (wie z.B. Schwangerschaft, Vorsorge) ab. Im Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Zweiteilung in gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Die GKV hat als Solidargemeinschaft die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (§ 1 SGB V). Die einschlägigen Regelungen finden sich im Fünften Sozialgesetzbuch. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die PKV richtet sich an die Personen, die nicht der Versicherungspflicht der GKV unterliegen, weil sie z.B. mit ihrem Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten oder Beamte oder Selbständige sind. Der Versicherungsvertrag wird nach den Normen des Zivilrechts geschlossen. Unabhängig davon gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, was bedeutet, dass sich jeder krankenversichern muss. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline können Ihnen in der telefonischen Beratung die wichtigsten Informationen zum Krankenversicherungsrecht geben.
Stand: 10.02.2011