Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist eine Versicherung, welche dem Versicherten im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls und bei Mutterschaft die Kosten für die medizinische Heilbehandlung voll oder teilweise erstattet. Dabei wird hier zu Lande in zwei Arten der Krankenvollversicherungen unterschieden: 1.gesetzliche Krankenversicherung 2.private Krankenversicherung In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung Teil des Solidarsystems. In diesem System zahlen alle Versicherten gleichermaßen ein, unabhängig davon, ob sie alt, jung, krank oder gesund sind. Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Die Versicherten erhalten Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen. Dafür erhält der Versicherte eine Krankenversicherungskarte, die in Zukunft durch die Gesundheitskarte abgelöst werden soll.
Die Versicherungspflicht gilt insbesondere für: abhängig Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld II u. a.), Studierende, bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten (siehe auch Familienversicherung). Eine Sonderregelung für freischaffende Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialversicherung.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören: Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (siehe Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei einem Einkommen von derzeit 49.950 Euro im Jahr erreicht, Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und Selbstständige und Freiberufler ohne Berücksichtigung ihres Einkommens. In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, sowie der zu erbringenden Leistung. Im Gegensatz zur gesetzlichen werden hier Rückstellungen gebildet, das heißt vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern, bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert. Sie ist auch demographiefest, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Weiteres hierzu teilen Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline mit! Stand: 28.06.2010
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