Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Krankentagegeld
Die Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung bietet nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob man zu Hause oder im Krankenhaus behandelt wird. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung, steuer- sowie sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns der Versicherung angezeigt werden
Üblicherweise wird eine auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Karenzzeit vereinbart. Bei Arbeitern oder Angestellten beträgt die Karenzzeit in der Regel zwischen 42 und 182 Tagen, je nach Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Selbstständigen oder Freiberuflern kann man die Karenzzeit je nach Art und Umfang der Einkunftserzielung wählen.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Bei Fragen zum Thema Krankengeld helfen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte gerne weiter! Stand: 01.02.2012
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