Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.
Kinderbetreuungskosten können unter den Voraussetzungen des § 9c EStG (Einkommenssteuergesetz) mit jährlich maximal 4.000,00 ? steuerlich berücksichtigt werden. Zu den Kinderbereuungskosten zählen nicht Kosten für Nachhilfe oder solche für die Gestaltung der Freizeit der Kinder (§ 9c Abs. 3 EStG).
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Stand: 08.06.2011