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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jobcenter


Unter Jobcenter versteht man die organisatorische Zusammenlegung der örtlichen Arbeitsagenturen mit den Sozialämtern. Die Zusammenlegung war eine Folge der Anwendung und Umsetzung der beschlossenen " Hartz IV- Gesetze". Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind nach § 6 Nr.1 und 2 SGB II die Bundesagentur für Arbeit, soweit Nr.2 nichts anderes bestimmt, die kreisfreien Städte und Kreise. Diese bilden die sogenannten Arbeitsgemeinschaften, welche Jobcenter einrichten. Diese sind zuständig für die Anwendung des Sozialgesetzbuches II sowie die Auszahlung der aufgrund dieser Gesetze zu entrichtenden Leistungen. Dem jeweils Bedürftigen wird ein Sachbearbeiter zugeordnet, der angehalten ist, den Bedürftigen so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Die einzelnen Aufgabengebiete können aber unterschiedlich verteilt sein.

Sollten auch Sie von dieser Thematik betroffen sein und weitere Fragen haben, helfen Ihnen gerne die auf Sozialrecht spezialisierten Anwälte mit wertvollen Rechtstipps weiter.
Stand: 18.10.2011

   
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