Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jobactiv
Arbeitslose können sich nach 6wöchiger Arbeitslosigkeit an einen privaten Arbeitsvermittler wenden und sich von diesem einen neuen Job beschaffen lassen. Die Kosten der privaten Arbeitsvermittlung trägt die Agentur für Arbeit. Sie stellt dem Arbeitslosen einen Vermittlungsgutschein aus, den er einer privaten Arbeitsvermittlung seiner Wahl vorgelegen kann. Bezieher von Arbeitslosengeld I in Deutschland haben nach § 421g SGB III einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS). Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II ist dies Ermessenssache. Der Vermittlungsgutschein gilt bis zu 3 Monate und kann danach verlängert werden, wenn der Anspruch immer noch besteht. Er kann nur eingelöst werden, wenn - es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden handelt, - die vereinbarte Beschäftigungsdauer mindestens drei Monate beträgt, - das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Wochen beträgt und - der Arbeitsuchende beim betreffenden Arbeitgeber während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen einer solchen privaten Arbeitsvermittlung.