Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente soll den Unterhaltsverlust bei Tod des Ehegatten/ des Lebenspartners (evtl. auch eines früheren) oder eines oder beider Elternteil ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz sichern helfen.
Eine Hinterbliebenenrente wird bei Erfüllung bestimmter Bedingungen gezahlt, so müssen z.B. Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) und Einkommensgrenzen eingehalten sein.
Die Einzelheiten sind im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt (SGB V). Im Einzelnen sind hierin geregelt Witwenrente und Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente, Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, Renten wegen Todes bei Verschollenheit einer Person, Rentenabfindungen bei Wiederheirat von Witwen und Witwern, Geschiedenenrenten.
Die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweils in Frage kommende Rentenart sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Fragen zu diesem Rechtsgebiet beantworten Ihnen gerne unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch. Wählen Sie dazu bitte die obenstehende Nummer. Stand: 18.11.2011
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