Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt besteht aus den sogenannten Regelsätzen, Leistungen für Mehr- und einmalige Bedarfe und der Übernahme der Kosten für angemessenen Wohnraum und Heizung.
Der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht.
Die Bedarfe werden abweichend festgelegt, wenn im Einzelfall ein Bedarf ganz oder teilweise anderweitig gedeckt ist oder unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Die früheren einmaligen Leistungen sind heute weitgehend in die Regelsätze integriert - zum Beispiel die Kleiderpauschale und Beihilfen zu Hausrat und Einrichtungsgegenständen. Die entsprechenden Anschaffungen sind aus den erhöhten Regelsätzen zu bestreiten. Es wird vorausgesetzt, daß ein Teil der Regelsätze für die genannten Anschaffungen angespart wird. Gesonderte Beihilfen gibt es nur noch für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen zur Hilfe zum Lebensunterhalt.