Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heimpflege
Die Heimpflege oder auch stationäre Pflege bezeichnet die meist langfristige Pflege Pflegebedürftiger in Pflegeheimen. Dabei kann es sich sowohl um Einrichtungen für behinderte Menschen als auch um Einrichtungen für alte Menschen handeln.
Die Ausstattung und Betrieb der Pflegeheime wird in Vorschriften der einzelnen Bundesländer (Heimgesetze) detailliert geregelt. So gibt es sowohl Vorschriften zu Zahl und Qualifizierung des Pflege- und Leitungspersonals wie zu den baulichen Mindestvoraussetzungen. Menschen in Pflegeheimen haben im Regelfall Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und - je nach Bundesland - u.U. auf Pflegewohngeld. Während die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich von der festgestellten Pflegestufe abhängt, wird Pflegewohngeld - wenn dieses aufgrund landesrechtlicher Vorschriften vorgesehen ist - vermögensabhängig gewährt.
Kann mit diesen Finanzierungshilfen und unter Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens eine vollständige Kostendeckung nicht erreicht werden, besteht in vielen Fällen ein Anspruch auf Sozialhilfe .
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne in Fragen rund um das Thema Pflege. Ein kurzes Telefonat kann oft helfen, Licht in die oft und undurchsichtige Materie des Sozialrechts zu geben. Stand: 21.10.2011