Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Existenzminimum
Mit diesem Begriff wird im Sozialrecht das Mindeste bezeichnet, was ein Mensch an Geld, Gütern und Lebensmitteln braucht, um überleben zu können. Darüber hinaus bemisst sich das Existenzminimum auch am Durchschnittsstandard der Gesellschaft, so dass bei höherem Lebensstandard auch Wohlstandsgüter juristisch als zugehörig gelten können (wie bei uns zum Beispiel das Fernsehgerät). Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe bildet in Deutschland das unterste soziale Netz und sie gewährleistet damit das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum, d. h. damit wird neben Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Versorgung auch das Recht zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet.
Im Steuerrecht bezeichnet das Existenzminimum den Teil des Einkommens der steuerfrei bleiben muss. Dieser Teil darf nicht unterhalb der Sozialhilfe liegen.
Weiterhin sichern Pfändungsfreigrenzen das Existenzminimum von Schuldnern.
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Stand: 26.10.2010
Für Hungerlohn muss niemand schuften Nürnberg (D-AH) - Zum Leben zuwenig, zum Sterben zuviel: Arbeitslöhne für Vollzeitstellen müssen mindestens die Höhe der Sozialhilfe für alleinstehende Hilfebedürftige erreichen. Nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts ...weiter lesen