Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erziehungsgeldhöhe
Das Erziehungsgeld wurde für Kinder gezahlt, die zwischen dem 01.01.1986 und dem 01.01.2007 wurden. An die Stelle des Erziehungsgeldes trat zum 01.01.2007 das Elterngeld. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten beim Erziehungsgeld. das Bundeserziehungsgeld und in manchen Ländern auch das Landeserziehungsgeld. Ab 1998 konnten sich die Anspruchsberechtigten entscheiden, ob sie für maximal 24 Monate den Regelbetrag in Höhe von EUR 300,- beziehen wollten, oder stattdessen das sogenannte budgetierte Erziehungsgeld für die Dauer von maximal zwölf Monaten in Höhe von 450 Euro.
Für Fragen zum Thema "Erziehungsgeldhöhe" stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 003-817 gern zur Verfügung.
Stand: 27.08.2010