Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld wurde für Kinder gezahlt, die zwischen dem 01.01.1986 und dem 01.01.2007 wurden. Das Erziehungsgeld diente dem Zweck, dass auch Eltern mit geringem Einkommen ausreichend in Erziehung und Ausstattung ihrer Kinder investieren können sollten und nicht gezwungen sein sollten, Vollzeit zu arbeiten. Das Erziehungsgeld war ein Zuschuss des Staates zum Einkommen der Eltern, der nicht zurückgezahlt werden musste. Der Anspruch auf Erziehungsgeld war abhängig vom Einkommen und auf eine Dauer von maximal 24 Monaten begrenzt. An die Stelle des Erziehungsgeldes trat zum 01.01.2007 das Elterngeld. Für Alleinerziehende mit Kleinkindern unter 3 Jahren stellte das Erziehungsgeld eine existenzsichernde finanzielle Situation knapp oberhalb der Armutsgrenze her, da das Erziehungsgeld, anders als alle übrigen Einkommensarten, nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wurde.
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