Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Elterngeld
Das Elterngeld stellt eine Familienleistung dar, die sicherstellen soll, dass es Eltern mit dieser staatlichen Unterstützung ermöglicht wird, sich in den ersten 14 Monaten der Betreuung des Kindes widmen zu können. Die Höhe des Elterngeldes ist von dem Erwerbseinkommen abhängig. Bisher betrug die Elterngeldleistung 67 % des Nettoeinkommens, mindestens aber ? 300,- und höchstens ? 1.800,-. Geringverdiener konnten außerdem einen Antrag auf erhöhtes Elterngeld stellen. Im Zuge der Sparmaßnahmen der Bundesregierung sind erhebliche Änderungen im Bereich des Elterngeldes zu erwarten. Insbesondere soll die Unterstützung von Eltern mit kleinem Einkommen deutlich zurückgefahren werden. Dieses betrifft z.B. die Empfänger von Hartz IV -Leistungen, die bisher das Mindestelterngeld von 300 ? im Monat erhielten, das auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wurde. Wenn Sie sich über die aktuelle Rechtslage informieren wollen, stehen Ihnen unsere Anwälte im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung oder der E-Mail Rechtsberatung zur Verfügung. Falls Sie Rechtsmittel gegen die Bescheide zum Elterngeld einlegen wollen, finden Sie bei den Fachanwälten für Sozialrecht eine fachlich fundierte Unterstützung.
Steuerklassenwechsel vor Geburt eines Kindes Nürnberg (D-AH) - Ehepaare, die in Erwartung der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, bringen dadurch zwar den Fiskus um einen Teil seiner Einnahmen, handeln aber nicht gegen Recht und Gesetz. Darauf hat jetzt ...weiter lesen