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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einkommensgrenze Kindergeld

Für das Kindergeld, das für minderjährige Kinder gezahlt wird, gilt keine Einkommensgrenze. Es wird ein einheitlicher Betrag unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
Eine Einkommensgrenze besteht aber bei einem Kindergeldanspruch für volljährige Kinder. Für Volljährige kann es bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Es dürfen dabei aber keine Einkünfte oder Bezüge des Kindes, mit denen der Lebensunterhalt und die Berufsausbildung bestritten werden kann, oberhalb einer bestimmten Grenze vorliegen. Diese Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst. Im Moment beträgt diese 8.004 ?.
Was zu den Einkünften zählt, richtet sich nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG). Dazu gehören beispielsweise nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung etc. Zu den Bezügen zählen z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Nicht dazu gehören aber Unterhaltszahlungen durch die Eltern.

Bei Fragen zu der Einkommensgrenze helfen Ihnen gerne die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail weiter.
Stand: 27.08.2010

   
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