Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesversorgungsgesetz
Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt die Ansprüche gemäß § 1 BVG von Betroffenen, die aufgrund einer militärischen bzw. militärähnlichen Verrichtung oder durch einen Unfall bei einer militärischen oder militärähnlichen Dienstverrichtung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Die Legaldefinition des militärischen Dienstes, bzw. die nähere Umschreibung dieses Rechtsbegriffes, findet sich in § 2 BVG wieder.
Der Umfang der Versorgung umfasst nach § 9 BVG - die Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlungen - Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Beschädigtenrente - Bestattungsgeld - Hinterbliebenenrente - Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen
Der Umfang auf Übernahme der Heilbehandlung ist genauestens in § 11 BVG geregelt.
Wenn auch Sie von dieser Thematik betroffen sind und mögliche Ansprüche nach dem BVG geltend machen wollen, können Sie sich, um weitere wertvolle Informationen hinsichtlich dieser Rechtsthematik zu erhalten, unter der Direktwahl an die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline wenden.
Stand: 16.11.2010