Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundeskindergeldgesetz Im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) und im Einkommenssteuergesetz (EStG) finden sich Regelungen zu dem Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Es soll das Existenzminimum eines Kindes sichern. Der Antragsteller kann Kindergeld für leibliche und adoptierte Kinder verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Kindergeld auch für Enkelkinder und Pflegekinder gezahlt werden, wenn sie im Haushalt des Antragstellers leben. Die Höhe des Kindergeldes wird regelmäßig angepasst. Das Kindergeld wird für alle minderjährigen Kinder gezahlt. Für Volljährige kann es bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden. Sie dürfen dabei aber keine Einkünfte erzielen, die oberhalb einer bestimmten, regelmäßig angepassten, Grenze liegen.
Stand: 14.05.2012
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