Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundeserziehungsgeldgesetz
Im Bundeserziehungsgeldgesetz finden sich Regelungen zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit. Ziel dieses Gesetzes war die Vereinfachung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der gemeinsamen Erziehung des Kindes. Im Rahmen der Elternzeit sollen insbesondere auch Väter durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eine realistische Chance haben, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Eltern in der Elternzeit einen Anspruch auf die Ermäßigung ihrer Arbeitszeit, soweit nicht dringende betriebliche Gründe dagegen stehen. Beide Eltern können die Elternzeit auch gemeinsam nehmen. Während der Elternzeit können sowohl der Vater als auch die Mutter je bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen.
Das Bundeserziehungsgeldgesetz ist zum 31.12.2008 endgültig außer Kraft getreten. Die Regelungen zur Elternzeit finden sich in dem seit 01.01.2007 geltenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, abgekürzt BEEG.
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