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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema BSG

Mit der Abkürzung BSG wird das Bundessozialgericht bezeichnet, das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Bundessozialgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile des Landessozialgerichtes. Das Bundesozialgericht hat seinen Sitz in Kassel. Sozialrechtliche Streitigkeiten, die von den Sozialgerichten und damit dem Bundessozialgericht als letzte Instanz entschieden werden, sind z.B.: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV); Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung z.B. bei einem Wegeunfall oder einer Berufserkrankung; Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. Altersrente, Witwen- und Waisenrente, Rente wegen Erwerbsminderung; Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Bereich des Sozialrechtes ist sehr umfangreich und einem ständigen Wechsel unterworfen. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline verfügen über das notwendige Spezialwissen, um Ihre Fragen schnell, kompetent und verständlich zu klären.
Stand: 23.03.2011

   
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Frage: Ein seelisch behinderter Erwachsener bezieht Grundsicherung nach SGB XII. Er lebt im Haushalt seiner Mutter und seines Stiefvaters. Die Mutter ist nicht berufstätig. Sie bezog Kindergeld.Ab 12.201...
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