Mit der Abkürzung BSG wird das Bundessozialgericht bezeichnet, das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Bundessozialgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile des Landessozialgerichtes. Das Bundesozialgericht hat seinen Sitz in Kassel. Sozialrechtliche Streitigkeiten, die von den Sozialgerichten und damit dem Bundessozialgericht als letzte Instanz entschieden werden, sind z.B.: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV); Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung z.B. bei einem Wegeunfall oder einer Berufserkrankung; Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie z.B. Altersrente, Witwen- und Waisenrente, Rente wegen Erwerbsminderung; Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Stand: 23.03.2011
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