Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bildungsgutschein
Seit dem 01.01.2003 können Arbeitsämter Bezugsberechtigten einen Bildungsgutschein ausstellen. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung, deren Kosten sodann von der Staatskasse übernommen werden, sofern die Weiterbildungsförderung nach §§ 85 SGB III zugelassen ist. Bezugsberechtigt ist derjenige Arbeitslose, bei dem die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung festgestellt bzw. bei dem eine Weiterbildung die Integration in die Arbeitswelt sehr wahrscheinlich verbessern wird.
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Stand: 31.05.2010