Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betreuervergütung
Stellt ein Gericht fest, dass ein Betreuer Betreuungen berufsmäßig ausführt, so hat der Betreuer einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütung. Dieses regelt § 1836 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Für die Höhe der Vergütung eines Betreuers gilt nach dem Bundesgerichtshof (BGH, NJW 2000, 3709) jetzt folgendes: Die Stundensätze des § 1 des Bundesvormundschaftsvergütungsgesetzes (BVormVG) sind für die Ansprüche des Betreuers nur verbindlich, wenn sich sein Anspruch wegen Mittellosigkeit des Betreuten gegen die Staatskasse richtet. Für die Ansprüche gegenüber dem vermögenden Betreuten sind sie demgegenüber jedoch nur Orientierungshilfe und Richtlinie. Das bedeutet nach dem BGH jedoch, dass diese Stundensätze nach dem BVormVG nicht unterschritten werden dürfen.
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