Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Betreuer
Ein Betreuer übernimmt die rechtliche Betreuung einer Person, die ihre Angelegenheiten wegen physischer oder psychischer Erkrankung oder Behinderung nicht alleine regeln kann. Dabei führt der Betreuer selbst keine Pflegebetreuung aus, sondern er vertritt den Betreuten in rechtlichen Dingen. Die Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Betreuten angeordnet. Eine Betreuung umfasst beispielsweise die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge. Der Betreuer kann vom Gericht nur für einen Bereich oder für mehrere Bereiche bestellt werden. Auch kann eine Betreuung mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden. Die meisten Betreuungen werden ehrenamtlich, etwa von Familienangehörigen, durchgeführt, teilweise sind dazu auch Berufsbetreuern gegen Bezahlung tätig..
Probleme ergeben sich häufig im Zusammenhang mit den Pflichten eines Betreuers und wenn ein Wechsel des Betreuers angestrebt wird. Erläuterungen dazu und weiterführende Hinweise erhalten Sie von den Kooperationsanwälten der Deutschen Anwaltshotline telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 30.11.2010
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