Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung, mittels derer Rechtsuchende anwaltliche Hilfe bzw. Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Anspruch nehmen können, wenn sie keine andere - in der Regel auch billigere Möglichkeit - haben, Hilfe zu bekommen. Voraussetzung ist zum einen, dass der Betroffene einkommensschwach ist, zum anderen darf keiner der folgenden Fälle vorliegen: 1. mutwillige Rechtswahrnehmung 2. eine Rechtsschutzversicherung tritt ein 3. es ist ein gerichtliches Verfahren in der Sache anhängig 4. das Gericht kann direkt selbst Hilfestellung geben 5. günstigere Möglichkeit besteht, z. B. Schuldnerberatung, Mieterverein etc. 6. Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten oder in Strafverfahren.
Beratungshilfe muss beim örtlich zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Bescheinigung, mit welcher er zu einem Anwalt seiner Wahl gehen kann. Der Anwalt erhalt dann eine Vergütung aus der Staatskasse, der Betroffene muss an den Anwalt eine Gebühr von 10,00 ? zahlen.
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Stand: 03.05.2010
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