Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bemessungsgrundlage
Eine Bemessungsgrundlage stellt die Basis für eine Berechnung dar. Beispielsweise im Fall der Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das Haus bzw. die Wohnung zuzüglich den Anschaffungskosten für den Grund und Boden Bemessungsgrundlage für die zu gewährende Eigenheimzulage.
Der jährliche Fördergrundbetrag umfasst für Neubauten und Altbauten 1 Prozent (vor 1.1.2004: 5 Prozent) der Bemessungsgrundlage jedoch höchstens 1.250 ? (vor 1.1.2004: 2.556 ?).
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
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