Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beitragsbemessung
Die Beitragsbemessung spielt hauptsächlich in den gesetzlichen Sozialversicherungen, d. h. Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung - nicht gesetzliche Unfallversicherung, eine Rolle. Bei der Beitragsbemessung geht es um die Frage, in welcher Höhe Beiträge zu den genannten Versicherungen zu leisten sind. Grundsätzlich wird bei den genannten Versicherungen der Beitrag als ein Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bzw. -gehalt erhoben, mit anderen Worten, der Beitrag variiert in der Regel mit der Einkommenshöhe, wobei nach oben eine Grenze gesetzt ist, bei deren Überschreiten der Beitrag nicht mehr nach oben angepasst wird. Man spricht von der Beitragsbemessungsgrenze.
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Stand: 12.07.2010